Kann KI kreativ sein?

Das hängt natürlich stark davon ab, wie man „Kreativität“ definiert. Einige „kreative“ Aufgaben, die bisher den Menschen vorbehalten waren, werden in den kommenden Jahren zunehmend automatisierbar sein. Das funktioniert gut, wenn das angestrebte Ziel leicht spezifiziert werden kann und die Lösungen automatisch als richtig oder falsch oder zumindest als besser oder schlechter bewertet werden können.

Generative Design

Ein Beispiel hierfür ist das sog. „Generative Design“, das vor allem in den Bereichen Architektur, Maschinenbau und Produktdesign genutzt wird. So wurde z.B. mithilfe von Generative Design die bestmögliche Akustik für den Konzertsaal der Elbphilharmonie bestimmt oder auch möglichst leichte und komfortable Prothesen oder Sportschuhe entwickelt. Mehr Informationen gibt es hier.

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🎨 Kunst und 🎶 Musik

Aufsehen erregten aber auch künstlerische oder musikalische Werke, die durch KI erstellt wurden.In einer virtuellen Gallerie werden beispielsweise Kunstwerke der KI AICAN gezeigt.

Faceless Portrait #1
Faceless Portrait #1. Created by AICAN
Hätten Sie noch sagen können, ob das Kunstwerk von einem Menschen oder einer Maschine erstellt wurden? Nein? Sie wären nicht allein wie dieser Artikel der Online-Kunst-Plattform Artsy beweist.

Kann sich KI also über Kunst und Musik ausdrücken?

Wohl kaum. Was künstliche Intelligenz hingegen sehr gut kann, ist es Malstile oder Komponierstile zu analysieren, Muster zu erkennen und auf Basis dieser Muster eigene Werke im entsprechenden Stil zu erstellen. Diese sind kaum noch zu unterscheiden von einem „echten Picasso“ oder einem „echten Mozart“. Ein berühmtes Beispiel ist das „The Next Rembrandt“-Projekt. Bei Interesse können Sie sich dazu das folgende Video anschauen:

Auch die Musikwelt wird durch künstliche Intelligenz ordentlich „aufgemischt“. Angefangen vor Jahren mit einfachen elektronischen Beats und Effekten hat sich die Computermusik extrem weiter entwickelt und bietet nun Musik für alle Vorlieben.

Popmusik

Das New Yorker Start-Up Amper Music produzierte 2018 mit der Sängerin Taryn Southern ein Album. Das Besondere: Eine KI komponierte die Songs entsprechend der gewünschten Länge, Stilrichtung und Stimmung. Das folgende Video zeigt den erfolgreichsten Song aus dem Album „Break Free“.

Beim Vergleich dieser von der Interpretin angepassten Version, mit dem ursprünglichen Vorschlag der KI wird deutlich: KI kann die menschliche Kreativität und den Ausdruck nicht komplett ersetzen. Hier ein erster Vorschlag der KI für den Song.

Klassische Musik & Jazz

Auch im Bereich der klassischen Musik, komponiert künstliche Intelligenz. 2019 lockte Huawei die Zuhörer für ein besonderes Konzert in die Londoner Cadogan Hall. Mithilfe einer KI auf einem Huawei Smartphone wurde Schuberts „Unvollendete“ vollendet. Eine letzte spannende Idee kommt von Sony. Der hier entwickelte „Continuator“ ergänzt musikalische Phrasen und spinnt sie weiter. So wurde ein Duett mit einem Jazzpianisten möglich. Renommierte Musikkritiker konnten vom reinen Zuhören nicht sagen, welche Passagen vom Menschen und welche von der Maschine stammten. Der „Continuator“ hat also den Turing-Test bestanden.

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Wenn KI nun designed, malt und komponiert, gibt es dann eigentlich auch ein Urheberrecht an den Ideen, Gemälden oder der Musik, die eine künstliche Intelligenz (eigenständig) geschaffen hat?

💭 Was denken Sie? Wenn unter § 7 des Urheberrechtsgesetzes steht „Urheber ist der Schöpfer des Werkes.”, ist das Werk einer KI dann urheberrechtlich geschützt?

Tatsächlich steht hier die Grundfrage des Urheberrechts im Raum: Kann eine KI überhaupt Schöpferin von Werken sein?

🔨 Nach deutschem Recht: Nein!

Bei einem „Werk“ muss es sich um die persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen handeln.

Hierzu eine kurze Stellungnahme von Prof. Dr. Oliver Ehret, Professor für Wirtschaftsprivatrecht, Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt.

Oliver Ehret

Was den Werkschutz betrifft, wären die erstellten Designs, Kunstwerke und Kompositionen urheberrechtlich also gemeinfrei – jede(r) dürfte diese kopieren, aufführen, verändern.

Die Programme, also der Code, und die Daten, die zum Trainieren der KI genutzt wurden, können aber natürlich unter urheberrechtlichen Softwareschutz fallen.

Interessanterweise findet z.B. das britische Recht in Bezug auf „computer-generated works“ eine andere Regelung: Schöpfer ist die Person „by whom the arrangements necessary for the creation of the work are undertaken“ (Section 9(3) des Copyright, Design and Patents Act). Der Anwender / die Anwenderin, bzw. der Programmierer / die Programmiererin hat dort also das Urheberrecht inne.